IPOTOOLS Garantie
IPO Technik-Handels GmbH gewährt allen Kunden eine Garantie für sämtliche Schweißgeräte und/oder Plasmaschneider, die unmittelbar von IPO Technik-Handels GmbH der Marke IPOTOOLS erworben wurden.
Für Geräte, welche ab dem 29.04.2021 ausgeliefert worden sind, gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelansprüchen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine 7-jährige Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB nach Maßgabe der untenstehenden Garantiebedingungen. Für Geräte, die bis zum 29.04.2021 von IPO Technik-Handels GmbH ausgeliefert worden sind, gilt die bisherige Gewährleistung von 2 Jahren.
Die Garantie bezieht sich auf Bauteile, welche sich im Gerät befinden, insbesondere auf die Platine und den Inverter. Sie umfasst nicht das Gehäuse, die Bauteile des Gehäuses sowie Anschlüsse, Massekabel und Schlauchpakete. Sie umfasst auch nicht das mitgelieferte Zubehör und Verschleißteile.
Garantiebedingungen
1. Garantiegeber
Garantiegeber ist das Unternehmen:
IPO Technik-Handels GmbH
Otto-Lilienthal-Str. 4
88046 Friedrichshafen
Deutschland
Telefon (Mo-Fr / 11:00-15:30): +49 2113 6189 208
E-Mail: [email protected]
Webseite: www.ipotools.de
Die Garantie ist gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen.
2. Persönlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt für Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen.
3. Räumlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt im Raum der EU-Mitgliedstaaten.
4. Sachlicher Geltungsbereich
Die siebenjährige Garantie gilt nur für elektronische Schweißgeräte und Plasmaschneider der Marke IPOTOOLS, die ab dem 29.04.2021 durch IPO Technik-Handels GmbH ausgeliefert wurden. Die Garantie gilt nicht für Geräte, die als B-Ware bzw. als gebrauchte Geräte verkauft wurden.
5. Technischer Geltungsbereich
Die Garantie umfasst die im Gehäuse des Gerätes befindlichen Bauteile, insbesondere die Platine und den Inverter. Sie umfasst nicht das Gehäuse, die Bauteile des Gehäuses, den LCD Bildschirm sowie Anschlüsse, Massekabel, Elektrodenhalter und Schlauchpakete. Sie umfasst auch nicht das mitgelieferte Zubehör und Verschleißteile.
6. Inhalt des Garantieanspruchs
Die Garantie gewährt einen Anspruch auf kostenlose Reparatur etwa beschädigter Teile, die von der Garantie umfasst werden.
7. Nachlieferungsbefugnis
IPO Technik-Handels GmbH ist berechtigt, anstelle der Reparatur ein neues Gerät zu liefern.
8. Ersetzungsbefugnis bei Auslaufmodellen
Wird ein baugleiches Gerät im Zeitpunkt der Geltendmachung des Garantiefalles von IPO Technik-Handels GmbH oder dem Hersteller des Gerätes nicht mehr vertrieben, so ist IPO Technik-Handels GmbH berechtigt, dem Kunden in Erfüllung seines Garantieanspruches ein den technischen Anforderungen des Gerätes voll entsprechendes, gleichwertiges oder höherwertiges, nicht baugleiches Gerät zu liefern. Für die Gleichwertigkeit kommt es nicht auf den Wiederbeschaffungswert im Zeitpunkt des Garantiefalles sondern auf den Wert im Zeitpunkt des Kaufes an.
9. Ausschluss weitgehender Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz
Weitergehende Ansprüche aus der Garantie bestehen nicht. Insbesondere bestehen keine Ansprüche auf Schadenersatz und hierbei insbesondere nicht auf den Ersatz von Folgeschäden.
10. Dauer und Beginn der Garantie
Die Garantiezeit beträgt sieben Jahre und beginnt mit dem Rechnungsdatum.
11. Verhältnis zu gesetzlichen Ansprüchen
Die Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelansprüchen. Diese werden durch die Garantie in keiner Weise eingeschränkt.
12. Geltendmachung
Die Garantie ist für Kunden, die direkt bei IPO Technik-Handels GmbH gekauft haben, geltend zu machen, indem das Reparaturverlangen in Textform (E-Mail oder Brief) an IPO Technik-Handels GmbH gerichtet wird und das Gerät an IPO Technik-Handels GmbH an folgende Anschrift:
IPO Technik-Handels GmbH
c/o K36302 LogoiX
Wasserburger Str. 50a
83395 Freilassing
Deutschland
versendet wird. Zur Geltendmachung der Garantie ist die Vorlage der Original Rechnung, aus der die Produkt- und Käuferdaten hervorgehen, Voraussetzung.
13. Versandkosten
Die Versandkosten zu IPO Technik-Handels GmbH trägt der Kunde. Die Kosten der Rücksendung vom Hersteller IPO Technik-Handels GmbH zu dem Kunden trägt IPO Technik-Handels GmbH.
Weicht der Sitz des Käufers im Zeitpunkt des Garantiefalles von seinem Sitz im Zeitpunkt des Kaufes ab, und liegt der Sitz im Zeitpunkt des Garantiefalles nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, so trägt IPO Technik-Handels GmbH nur die Kosten der Rücksendung, die entstehen würden, wenn eine Rücksendung an den Sitz des Käufers im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses erfolgen würde. Wegen der Mehrkosten kann IPO Technik-Handels GmbH die Rücksendung von der vorherigen Erstattung durch den Käufer abhängig machen.
14. Garantieausschluss
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Mangel durch einen nicht sachgerechten Umgang mit dem Gerät entstanden ist. Wurde das Gerät nicht ordnungsgemäß gewartet und es tritt im Zuge dessen ein Mangel auf, so erlischt der Anspruch auf die Garantie. Die Garantie ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Mangel darauf beruht, dass der Kunde die Gebrauchsanleitung nicht beachtet hat oder selbst Reparaturarbeiten im Inneren des Gerätes vorgenommen hat. Die Garantie ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel durch ein zufällig von außen wirkendem Ereignis herbeigeführt wurde.